Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des WdL-Verlages Wilhelm Eisenlöffel, nachfolgend WdL-Verlag genannt.

2. Diese AGB haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung von WDL-VERLAG (HAUSHAM) Diensten, -Leistungen, -Softwarenutzung oder -Lieferungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

4. Die Angestellten von WDL-VERLAG (HAUSHAM) sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen.

5. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) bedürfen der Schriftform.

6. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote von WDL-VERLAG (HAUSHAM) sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich.

2. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch WDL-VERLAG (HAUSHAM).

3. Der Umfang der von WDL-VERLAG (HAUSHAM) zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten die Einzellizenzbedingungen für vom Verlag erstellte Druckwerke und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. WDL-VERLAG (HAUSHAM) behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Gründe, Abweichungen von den Angebotsunterlagen, bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

5. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Warenlieferungen ist bindend. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der schriftlichen Bestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.

6. WDL-VERLAG (HAUSHAM) hat das Recht, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, der schriftlichen Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.

7. Soweit sich WDL-VERLAG (HAUSHAM) zur Erbringung ihrer Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Auch besteht durch die gemeinsame Nutzung der Dienste zwischen den Kunden und WDL-VERLAG (HAUSHAM) kein begründbares Vertragsverhältnis.

§ 3 Kündigung

1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss WDL-VERLAG (HAUSHAM) spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestmietzeit zugehen.

§ 4 Installation, Schulung und Beratung (Online-Seminare)

1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch WDL-VERLAG (HAUSHAM), einen Erfüllungsgehilfen oder den Fachhändler als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

2. Sofern WDL-VERLAG (HAUSHAM) Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Absatz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) angemessen. WDL-VERLAG (HAUSHAM) kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen. Ansprüche von WDL-VERLAG (HAUSHAM) aus § 643 BGB bleiben unberührt.

3. Von WDL-VERLAG (HAUSHAM) erteilte Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 5 Leistungsumfang

1. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

2. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3. Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von WDL-VERLAG (HAUSHAM). WDL-VERLAG (HAUSHAM) behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

§ 6 Lieferfrist

1. Von WDL-VERLAG (HAUSHAM) angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von WDL-VERLAG (HAUSHAM) um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, WDL-VERLAG (HAUSHAM) eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von WDL-VERLAG (HAUSHAM) nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei WDL-VERLAG (HAUSHAM), ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

§ 7 Preise

1. Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

2. Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

3. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

4. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen usw., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

§ 8 Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen per Barnachnahme zu bezahlen.

2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 3. Schuldet der Kunde WDL-VERLAG (HAUSHAM) mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

4. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde WDL-VERLAG (HAUSHAM) die entstandenen Kosten zu erstatten.

5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder WDL-VERLAG (HAUSHAM) einen höheren Schaden nachweist.

6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) berechtigt, die Software-Nutzung bis zur Zahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die Entgelte zu bezahlen.

7. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte für Wartung oder Softwaremiete bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsmieten, in Verzug, so kann WDL-VERLAG (HAUSHAM) das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

8. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges wird hierdurch nicht berührt.

§ 9 Annahmeverzug des Kunden

1. Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt WDL-VERLAG (HAUSHAM) Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder WDL-VERLAG (HAUSHAM) einen höheren Schaden nachweist.

§ 10 Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

2. Von WDL-VERLAG (HAUSHAM) auftragsgemäß installierte Produkte hat der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von WDL-VERLAG (HAUSHAM) unverzüglich zu testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er WDL-VERLAG (HAUSHAM) unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation, konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei WDL-VERLAG (HAUSHAM) ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

3. Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet WDL-VERLAG (HAUSHAM) bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.

4. Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten seitens WDL-VERLAG (HAUSHAM) hat der Kunde WDL-VERLAG (HAUSHAM) in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.

§ 11 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

1. Die in Prospekten oder in ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Verbesserungen und Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

2. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich handelsüblicher Verpackung, ohne Installation, ohne Schulung, ohne Versandkosten oder sonstige Nebenleistungen. Erforderliche Umverpackung, Sonderverpackung, Kuriere, oder seemäßige bzw. luftfrachtmäßige Verpackung, gehen zu Lasten des Käufers. Der Versand erfolgt darin nach freier Wahl der WDL-VERLAG (HAUSHAM). WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der WDL-VERLAG (HAUSHAM) verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der WDL-VERLAG (HAUSHAM) unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er eine sonstige Mitwirkungspflicht, so ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) berechtigt, Erstattung der ihr dadurch entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden und Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

5. Für den Fall, dass die Verweisung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers unwirksam sein sollte oder für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers unwirksam sein sollten, gilt zwischen WDL-VERLAG (HAUSHAM) und Käufer folgendes: WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist im Falle von Mängeln oder fehlender zugesicherter Eigenschaften am Liefergegenstand nach ihrer Wahlberechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder gegen Rückgabe des ursprünglich fehlerhaft gelieferten Liefergegenstandes einen neuen zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe anzuzeigen. Hiervon unberührt bleiben die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten. Der Käufer hat die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach Wahl der WDL-VERLAG (HAUSHAM) bei sich oder in den Geschäftsräumen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) zu gestatten. Falls der Käufer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes verweigert, wird WDL-VERLAG (HAUSHAM) von der Gewährleistung befreit. Vorbezeichnetes gilt entsprechend für Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge, Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche auf Schadenersatz in Geld. Diese sind jedoch der Höhe nach auf 1.500 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes an Dritte ist es dem Käufer untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die WDL-VERLAG (HAUSHAM) zu verweisen. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn ihre Berechtigung ist rechtskräftig festgestellt oder von WDL-VERLAG (HAUSHAM) schriftlich anerkannt. Für Schäden, die durch den Einsatz von durch WDL-VERLAG (HAUSHAM) gelieferter oder installierter Hardware verursacht werden, übernimmt WDL-VERLAG (HAUSHAM) keine Haftung, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln im Verantwortungsbereich von WDL-VERLAG (HAUSHAM) vorliegt.

§ 12 Zusätzliche Bestimmungen bei Softwarelieferungen

1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus im Verhältnis zwischen WDL-VERLAG (HAUSHAM) und Käufer die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen des Softwareherstellers.

2. Für Schäden, die durch den Einsatz von durch WDL-VERLAG (HAUSHAM) gelieferter Software verursacht werden, übernimmt WDL-VERLAG (HAUSHAM) keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln im Verantwortungsbereich von WDL-VERLAG (HAUSHAM) vorliegt.

§ 13 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung die Softwarelizenzen, Dienste und Waren ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen.

2. Der Kunde muss WDL-VERLAG (HAUSHAM) unverzüglich mitteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Ermäßigungen entfallen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen. Insbesondere im Rahmen des Möglichen Sorge dafür zu tragen, dass Dritte keine Zugriffsmöglichkeiten auf die Nutzung der Softwarelizenzen und zur Verfügung gestellten Leistungen und Daten haben, Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, sobald die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; der Kunde ist verpflichtet, anvertraute Daten geheim zu halten.

4. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig und mindestens täglich eine ordentliche Datensicherung durchzuführen. Es muss mindestens 7 Generationen der Daten- und Programmbestände auf getrennten Medien (CD-ROM, Datensicherungsbänder) an einem vom EDV-System getrennten Ort aufbewahrt werden.

5. Vor dem Einspielen eines Updates ist eine vollständige und ordentliche Sicherung aller PC-Systeme, die mit dem WDL-VERLAG (HAUSHAM) Produkt arbeiten, durchzuführen.

6. Der Kunde muss WDL-VERLAG (HAUSHAM) erkennbare, drohende oder vorhandene Mängel, Schäden oder Fehlerquellen unverzüglich anzeigen (Fehlermeldungen).

7. Der Kunde muss im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung eventueller Mängel oder Schäden und Ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung eines Fehlers erleichtern und beschleunigen; er muss ferner der WDL-VERLAG (HAUSHAM) den Zugriff zur Beseitigung der Schäden – soweit diese hierzu verpflichtet ist – gestatten und ermöglichen.

8. Der Kunde muss nach Abgabe der Fehlermeldung die der WDL-VERLAG (HAUSHAM) durch die Überprüfung und/oder Mängel- und Schadensbeseitigung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn und soweit die Fehler im Verantwortungsbereich des Kunden lagen.

9. Der Kunde muss WDL-VERLAG (HAUSHAM) innerhalb eines Monats nach Eintritt jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person oder Gesellschaft des Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namen des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Lizenzunterlagen der WDL-VERLAG (HAUSHAM) geführt wird; sowie den Verdacht oder das Bevorstehen des Konkurses schriftlich mitteilen.

10. Verstößt der Kunde gegen die in § 11, Absatz 1 und 2 genannten Pflichten, ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) sofort nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten alle der WDL-VERLAG (HAUSHAM) vom Kunden unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst- Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass WDL-VERLAG (HAUSHAM) seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

3. WDL-VERLAG (HAUSHAM) steht dafür ein, dass alle Personen, die von WDL-VERLAG (HAUSHAM) mit der Abwicklung des Vertrages betraut wurden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

1. WDL-VERLAG (HAUSHAM) behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für WDL-VERLAG (HAUSHAM) zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an WDL-VERLAG (HAUSHAM) ab. WDL-VERLAG (HAUSHAM) nimmt die Abtretung an.

3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an WDL-VERLAG (HAUSHAM) ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

5. Bei einem Rücknahmerecht durch WDL-VERLAG (HAUSHAM) gemäß vorstehendem Absatz ist WDL-VERLAG (HAUSHAM) berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von WDL-VERLAG (HAUSHAM) den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 16 Umfang der Rechtseinräumung

1. WDL-VERLAG (HAUSHAM) behält an selbstentwickelter,  gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden für die jeweiligen Produkte nach den Lizenzbedingungen für WDL-VERLAG (HAUSHAM) Software.

§ 17 Haftung

1. WDL-VERLAG (HAUSHAM) haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von WDL-VERLAG (HAUSHAM), ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die WDL-VERLAG (HAUSHAM), ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

2. Für sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet WDL-VERLAG (HAUSHAM), gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet WDL-VERLAG (HAUSHAM) im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

4. Soweit WDL-VERLAG (HAUSHAM) nach Absatz 2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von WDL-VERLAG (HAUSHAM) beschränkt.

5. WDL-VERLAG (HAUSHAM) haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

6. WDL-VERLAG (HAUSHAM) haftet nicht, wenn andere Kunden, unbefugte oder befugte Dritte die Dienste oder Leistungen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei Kenntnis von fremden Daten erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen Schaden verursachen.

7. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet WDL-VERLAG (HAUSHAM) nicht, es sei denn, WDL-VERLAG (HAUSHAM) hat die Vernichtung der Daten in ihrem Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8. Die Regelungen dieser Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von WDL-VERLAG (HAUSHAM).

9. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 18 Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile und Schäden, die WDL-VERLAG (HAUSHAM), Dritten oder anderen Kunden der WDL-VERLAG (HAUSHAM) durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung durch ihn selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestaltung der Verwendung von Leistungen der WDL-VERLAG (HAUSHAM) durch befugte Dritte, sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.

2. Es obliegt dem Kunden, die bei WDL-VERLAG (HAUSHAM) bezogene Hard- und Software auf ihre Verträglichkeit miteinander und auf ihre Verträglichkeit mit der beim Kunden bereits vorhandenen Software und Hardware hinzu überprüfen.

§ 19 Schutzrechte Dritter

1. Der Kunde verpflichtet sich, WDL-VERLAG (HAUSHAM) von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten WDL-VERLAG (HAUSHAM) Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und WDL-VERLAG (HAUSHAM) auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software- Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

§ 20 Abtretbarkeit von Ansprüchen

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit WDL-VERLAG (HAUSHAM) geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit WDL-VERLAG (HAUSHAM) geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von WDL-VERLAG (HAUSHAM) ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2. Eine direkte oder mittelbare Nutzung von WDL-VERLAG (HAUSHAM)-Softwarelizenzen, -Diensten und -Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die einen Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen ist, gestattet.

3. Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diesen vor der erstmaligen Nutzung ordnungsgemäß in die Nutzung Softwarelizenzen oder Dienste einzuweisen.

4. Wird die Nutzung durch Dritte nicht genehmigt, so steht dem Kunden weder ein Minderungs-, noch ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

5. Der Kunde hat auch die Entgelte an die WDL-VERLAG (HAUSHAM) zu zahlen, die durch die genehmigte oder nicht genehmigte (= unbefugte) Benutzung durch Dritte entstanden sind.

§ 21 Fernabgabe

1. WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist bei Versandgeschäften – wie jeder andere Versandhändler auch – zur Einhaltung des Fernabsatzgesetztes verpflichtet. Eventuell fehlende Erläuterungen in den AGB gelten hierdurch als erweitert.

§ 22 Schlussbestimmungen

1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von WDL-VERLAG (HAUSHAM) ist Hausham

4. Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Miesbach vereinbart.